Sechs Felder

Was wir übernehmen — und wo wir abgeben.

Wir führen Zahlen, Belege und Strukturen. Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall ist eine Vorbehaltsaufgabe und liegt bei einem kooperierenden Steuerberater. Auf dieser Seite steht bei jedem Feld ausdrücklich, wo diese Grenze verläuft.

Finanz- & Lohnbuchhaltung

Die laufende Buchhaltung ist kein Nebenschauplatz, sondern die Grundlage für jede Entscheidung. Wir führen sie monatlich, nicht einmal im Jahr — damit Zahlen dann vorliegen, wenn sie gebraucht werden.

Was wir übernehmen

  • Laufende Finanzbuchhaltung nach SKR03 und SKR04
  • Digitale Belegerfassung und Kontierung
  • Offene-Posten-Verwaltung, Debitoren und Kreditoren
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung samt Meldungen
  • Monatliche BWA und Summen- und Saldenliste
  • Vorbereitung von EÜR, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahresabschluss
Wie wir arbeiten
  • Geführt in DATEV und Lexware
  • Belege und Auswertungen gebündelt im Mandantenportal TaxDome
  • Feste Ansprechpartner statt wechselnder Zuständigkeiten
  • Fristen werden das ganze Jahr über nachgehalten
  • Korrespondenz auf Deutsch, Französisch oder Englisch
Wo unsere Leistung endet

Buchführung und Lohnabrechnung erbringen wir eigenständig nach § 6 Nr. 3+4 StBerG. Steuererklärungen und Jahresabschlüsse bereiten wir vor; Prüfung, Freigabe und Übermittlung an ELSTER erfolgen ausschließlich durch einen kooperierenden Steuerberater.

DATEV · Lexware · TaxDome · SKR03 / SKR04 · BWA · USt-VA

Strategische Strukturierung

Viele Fragen werden einzeln entschieden — Rechtsform hier, Gehalt dort, Finanzierung irgendwann. Wir legen sie nebeneinander und rechnen die Wege durch, bevor eine Entscheidung fällt.

Was wir übernehmen

  • Rechtsformüberlegungen betriebswirtschaftlich aufbereiten
  • Vergütungswege rechnerisch gegenüberstellen
  • Liquiditätsplanung und Kennzahlen aufsetzen
  • Unterlagen für Bank- und Finanzierungsgespräche vorbereiten
  • Existenzgründung begleiten: Zahlenwerk, Prozesse, Buchhaltungsaufbau
Wie wir arbeiten
  • Szenarien mit offengelegten Annahmen, nicht mit Einzelwerten
  • Ein schriftlicher Fahrplan statt loser Einzelmaßnahmen
  • Abstimmung mit dem kooperierenden Steuerberater vor jeder Umsetzung
  • Wiedervorlage, damit der Plan nicht in der Schublade endet
Wo unsere Leistung endet

Wir beraten betriebswirtschaftlich und bereiten Entscheidungsgrundlagen auf. Die steuerliche Beurteilung einer Rechtsform oder Gestaltung nimmt ein kooperierender Steuerberater vor. Rechtsberatung, etwa zu Verträgen oder Gesellschaftsrecht, erbringen wir nicht — dafür verweisen wir an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Rechtsform · Vergütung · Liquidität · Kennzahlen · Existenzgründung

Internationale Strukturierung

Wer zwischen zwei Ländern arbeitet, hat selten ein Zahlenproblem, sondern ein Übersetzungsproblem — sprachlich und fachlich. Wir führen die Unterlagen beider Seiten zusammen und sprechen mit den Beteiligten in ihrer Sprache.

Was wir übernehmen

  • Sachverhalte zwischen Deutschland, Frankreich und weiteren Märkten dokumentieren
  • Unterlagen zu Wohnsitz- und Betriebsstättenfragen zusammenstellen
  • Grenzüberschreitende Rechnungsstellung buchhalterisch abbilden
  • Abstimmung mit Beratern und Behörden im Ausland
  • Mehrsprachige Aufbereitung für Mandant und Berufsträger
Wie wir arbeiten
  • Beratungssprache Deutsch, Französisch oder Englisch
  • Ein Ansprechpartner für beide Länder
  • Sachverhalt zuerst schriftlich festhalten, dann beurteilen lassen
  • Unterlagen versioniert im Mandantenportal
Wo unsere Leistung endet

Die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen und jede steuerliche Beurteilung erfolgen durch einen kooperierenden Steuerberater. Für ausländisches Steuerrecht ziehen wir Berufsträger im jeweiligen Land hinzu — wir koordinieren, wir beurteilen nicht.

DE · FR · International · Mehrsprachige Aktenführung

Crypto & Digital Assets

Das Problem ist selten die Steuer, sondern die Nachvollziehbarkeit: verstreute Börsen, unvollständige Exporte, fehlende Historie. Wir stellen die Datenlage her, auf der überhaupt erst beurteilt werden kann.

Was wir übernehmen

  • Transaktionshistorien aus Börsen und Wallets zusammenführen
  • Exporte prüfen, Lücken benennen, Bestände abstimmen
  • Anschaffungszeitpunkte und Haltedauern dokumentieren
  • Vorgänge buchhalterisch abbilden und belegen
  • Aufklärung zu Dokumentationspflichten und Risiken
Wie wir arbeiten
  • Quellenbasiert: jeder Posten bleibt auf einen Export rückführbar
  • Lücken werden ausgewiesen, nicht geschätzt
  • Übergabe an den Steuerberater in prüffähiger Form
Wo unsere Leistung endet

Wir erbringen keine Anlageberatung und keine Anlagevermittlung, geben keine Kauf- oder Verkaufsempfehlungen ab und verwahren keine Vermögenswerte. Unsere Arbeit ist dokumentierend und edukativ. Die steuerliche Beurteilung nimmt ein kooperierender Steuerberater vor.

Dokumentation · Nachvollziehbarkeit · Keine Anlageberatung

Steuerliche Gestaltungsspielräume

Das Gesetz kennt Wahlrechte. Ob eines davon in Ihrem Fall greift, entscheidet nicht die Buchhaltung — aber ohne saubere Zahlen lässt sich die Frage gar nicht erst stellen. Wir bereiten sie so auf, dass die Beurteilung schnell gehen kann.

Was wir übernehmen

  • Allgemeine Information zu gesetzlichen Wahlrechten und Pauschalen
  • Zahlen und Belege für die Prüfung vollständig aufbereiten
  • Fragen des Mandanten für das Beratungsgespräch strukturieren
  • Fristen und Wiedervorlagen nachhalten
  • Bescheide auf formale Vollständigkeit sichten und weiterleiten
Wie wir arbeiten
  • Allgemeine Information wird als solche gekennzeichnet
  • Entwürfe bleiben bis zur Freigabe als Entwurf gekennzeichnet
  • Der Steuerberater prüft, gibt frei und reicht ein
Wo unsere Leistung endet

Die Beurteilung eines konkreten Einzelfalls ist Hilfeleistung in Steuersachen nach § 1 StBerG und damit eine Vorbehaltsaufgabe. Sie wird ausschließlich von einem kooperierenden Steuerberater erbracht, der auch prüft, freigibt und an ELSTER übermittelt. Was Sie hier lesen, ist allgemeine Information und keine Beratung im Einzelfall.

§ 1 StBerG · Vorbehaltsaufgabe · Prüfung und Freigabe durch StB

Privatpersonen in der Diaspora

Wer zwischen zwei Ländern lebt, verliert selten den Überblick über sein Geld — sondern über die Wege. Fristen laufen auf Deutsch, Bescheide kommen ohne Erklärung, und ein übersehener Brief kostet mehr als der ganze Vorgang wert war. Wir ordnen die Unterlagen, erklären in Ihrer Sprache, was verlangt wird, und begleiten Sie zu den Stellen, an denen es zählt.

Was wir übernehmen

  • Überblick über Einnahmen, Verpflichtungen und Fristen — verständlich aufbereitet
  • Post von Behörden lesen, einordnen und in Deutsch, Französisch oder Englisch erklären
  • Unterlagen für Finanzamt, Familienkasse, Rentenversicherung und andere Stellen zusammenstellen
  • Belege und Nachweise für die Einkommensteuererklärung vollständig zusammenstellen und ordnen
  • Anträge vorbereiten und die benötigten Nachweise vollständig beschaffen
  • Begleitung zu Terminen bei Behörden als Ansprechpartner an Ihrer Seite
  • Fristen nachhalten und rechtzeitig erinnern, bevor es eilig wird
Wie wir arbeiten
  • Ein fester Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt
  • Alle Unterlagen gebündelt im Mandantenportal, von überall einsehbar
  • Auch aus dem Ausland: Abstimmung per Video, Telefon oder WhatsApp
  • Was unklar ist, sagen wir — statt es zu überspielen
Wo unsere Leistung endet

Wir bereiten vor, ordnen und begleiten. Vertreten dürfen wir Sie nicht. Die steuerliche Beurteilung Ihres Falls und die Vertretung gegenüber dem Finanzamt sind Vorbehaltsaufgaben nach § 1 StBerG und liegen bei einem kooperierenden Steuerberater. Geht es um eine Rechtsfrage oder um Vertretung in einem Verfahren, verweisen wir an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Die Steuererklärung selbst wird von einem kooperierenden Steuerberater erstellt, geprüft und eingereicht. Wir sorgen dafür, dass ihm vollständige Unterlagen vorliegen — welche Posten steuerlich wie zu behandeln sind, beurteilt er. Wir erbringen keine Anlageberatung und keine Versicherungsvermittlung.

DE · FR · EN · Finanzamt · Familienkasse · Rentenversicherung · Mandantenportal

Erstgespräch

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